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Keine Kündigung wegen privater Nutzung des Dienstfahrzeugs

Ein Mann, der seit 1984 als Energieanlagenelektroniker im Außendienst tätig war, wurde 2019 fristlos gekündigt. Der Grund: Sein Arbeitgeber hatte von einem Fahrtenbuch aus Papier auf ein elektronisches Fahrtenbuch umgestellt. Plötzlich fielen die kurzen Aufenthalte des Fahrzeugs vor seinem Zuhause auf. Da ihm jedoch die Privatnutzung seines Dienstfahrzeugs untersagt war, reagierte sein Arbeitgeber drastisch und kündigte den Mann fristlos. Der Außendienstmitarbeiter klagte dagegen.

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