Krankenversicherung: Gefährliches "Vergessen" der Angabe von …

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Krankenversicherung: Gefährliches "Vergessen" der Angabe von Vorerkrankungen

Der Versicherungsnehmer einer PKV hat Kenntnis von Vorerkrankungen auch dann, wenn er sich bei zumutbarer Anstrengung seines Gedächtnisses daran erinnern kann. Das veranschaulicht ein Urteil des OLG Hamm vom 28.02.2020 - 20 U 160/19.

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