Unfall: Dauerblinker trägt Teilschuld

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Unfall: Dauerblinker trägt Teilschuld

Blinker älterer Pkws funktionieren ohne signalgebende Klickgeräusche, was dazu beiträgt, dass deren Fahrer mitunter übersehen, dass das Dauerblinklicht nach wie vor einen (tatsächlich nicht vorhandenen) Willen zum Abbiegen signalisiert. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zeigt, dass aus einer solchen Nachlässigkeit bei einem Autounfall durchaus eine Teilschuld erwachsen kann, wenn ein anderer das Blinken ernst nimmt und sich entsprechend verhält.

Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft
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