Betriebsschließung: Land muss keine Entschädigung leisten

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Betriebsschließung: Land muss keine Entschädigung leisten

Während aktuell zahlreiche angeschlagene Gastwirte und Restaurantbetreiber, die im Zuge der Corona-Krise ihren Betrieb schließen mussten, gegen ihre zahlungsunwilligen Versicherer klagen, hat sich ein Wirt aus Berlin zu einem anderen Vorgehen entschlossen. Der Kneipenbesitzer fordert Schadensersatz von demjenigen, der für den Lockdown verantwortlich war. In seinem Fall wurde die Betriebsschließung vom Land Berlin angeordnet. Das Landgericht (LG) Berlin musste nun entscheiden, ob dem Mann eine Entschädigung für seine Gewinnausfälle zusteht.

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