bAV: Berechnungsfehler verjähren nicht

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bAV: Berechnungsfehler verjähren nicht

Ein Mann war von 1955 bis Ende 2003 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Seit dem 01.01.2004 ist der Mann Rentner und bezieht neben seiner gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente. Um diese betriebliche Altersversorgung ging es im Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG).

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