Durch eine einseitige Vertragsklausel wurden Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt, kritisiert der BGH. Das Urteil könnte nach Einschätzung von Verbraucherschützern Folgen für rund eine Millionen Versicherungsverträge haben.
Ein Versicherungsmakler kritisiert den Assekuradeur scharf – und nennt Beispiele für eine vermeintlich fragwürdige Vertrags- und Annahmepraxis. mehr ...
„Hinhaltetaktik“: Sven Hennig macht seinem Ärger über das Verhalten eines Krankenversicherers Luft. Sein Kunde hat einen neuen Vertrag abgeschlossen, doch der bisherige Anbieter lege ihm „willkürlich“ Steine in den Weg. Was das Unternehmen gegenüber…
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