Darf die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage widerrufen?

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Darf die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage widerrufen?

Darf ein Rechtsschutzversicherer seine Deckungszusage widerrufen, wenn er glaubt, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat? In seinem Gastbeitrag erinnert Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke an ein Urteil, das das OLG Braunschweig bereits im März 2013 fällte – denn aktuelle Leistungsentscheidungen von Rechtsschutzversicherungen zeigten, dass dieses Urteil weiterhin Aktualität besitze, so Jöhnke.

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