„Psychoklausel“ auch in der Unfallversicherung wirksam

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ARAG B2B - KW 23

„Psychoklausel“ auch in der Unfallversicherung wirksam

Im konkreten Fall verlangt ein Mann Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung wegen depressiver Episoden und Angststörungen. Auslöser für die Krankheiten sei ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten gewesen, bei dem dieser ihn massiv angeschrien habe. Der Vorfall, den der Kläger als Unfall wertet, führte seiner Ansicht nach zu einer dauerhaften hirnorganischen Erkrankung.

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