So können Privatversicherte dennoch sparen
Privat Krankenversicherten stehen bei Beitragserhöhungen keine Rückerstattungen zu - zumindest nicht wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des beteiligten Treuhänders. Das ergibt nun ein BGH-Urteil. Ist Versicherten der Anstieg zu hoch, können sie aber gegensteuern.
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