BGH: Wann beginnt das Kündigungsrecht in der Unfallversicherung?
Wenn eine Regelung in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) besagt, dass der Vertrag durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer gekündigt werden kann, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat, ist damit die erste Leistung des Versicherers gemeint. Die Kündigungsfrist startet demnach nicht bei jeder Leistung neu. Das hat der BGH mit Urteil vom 18.10.2017 - IV ZR 188/16 entschieden.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24