Mehrfachversicherung - BGH schützt Arzt vor Regressforderung des Versicherers
Wenn ein Arzt sowohl über sein Krankenhaus als auch ambulant haftpflichtversichert ist, kann sich ein Versicherer nicht die Hälfte des Geldes vom Mediziner selbst wiederholen. Stattdessen müssen die beiden Versicherer untereinander einen Ausgleich vereinbaren: Ein sogenannter Innenausgleich hat Vorrang vor einer Regressforderung gegenüber dem Mediziner. Das hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 11. Mai 2018 entschieden (Az.: VI ZR 151/17). weiterlesen
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