Rechtsstreit nach Sturmschaden: Leistungsausschlüsse des Versicherers haben vor Gericht nicht immer Bestand
Die Stürme der vergangenen Monate haben Schäden in Millionen-Höhe hinterlassen. Wohl dem, der sich gegen Sturmschäden entsprechend versichert hat. Aber es kommt aufs Kleingedruckte an, welche Schäden vom Versicherungsschutz umfasst sind. Christoph Lindner und Lukas Binner von der Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte veranschaulichen das am Beispiel eines Verfahrens um die Aufräumkosten sturmgeschädigter Bäume.
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