Ist Entzug der Maklererlaubnis verfassungsgemäß?
Wer Makler sein möchte, braucht einen guten Leumund. Ist ein solcher nicht gegeben, droht der Entzug der Vermittlererlaubnis. Ein Makler aus dem Saarland wollte dies allerdings nicht akzeptieren und zog vor das Landesverfassungsgericht.
Weiterlesen auf: procontra Fachmagazin für Finanzprofis