Vereinbarung von Honoraren und Servicegebühren: Was ist sinnvoll?
Um der gesetzgeberischen Planwirtschaft auf dem Gebiet der Vertriebsvergütung gegenzusteuern, ist die Vereinbarung von Honoraren und Servicegebühren ein probates Mittel. Dabei gibt es jedoch rechtlich einiges zu beachten. Der Gesetzgeber zählt seit dem 23.02.2018 schon die Empfehlung bestimmter Versicherungen zur Versicherungsvermittlung, wenn diese Empfehlung auf einer Eigenleistung des Versicherungsvermittlers beruht (gemäß § 34d Abs. 1 Satz 3 GewO).
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