Handelsvertreter müssen pauschale Ausbildungskosten nicht zurückzahlen
Ein freier Handelsvertreter muss seinem Vertrieb nicht die Ausbildungskosten erstatten, wenn er vorzeitig die Zusammenarbeit beendet. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Münster (Az. 55 C 1605/17). Neu ist der Sachverhalt freilich nicht: Bereits das Bundesarbeitsgericht hatte 2006 entschieden, dass Klauseln, die pauschal eine Rückzahlung der Ausbildungskosten vorsehen, den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Dies sei auch auf Handelvertreter-Verträge ... weiterlesen
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