Versicherer muss auch bei Gewinnsteigerungen zahlen
Beim Unfall muss ein Versicherer bei der Berechnung des Schadenersatzes bei Selbstständigen auch entgangene Gewinnsteigerungen berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: VI ZR 530/16). Damit haben die Karlsruher Bundesrichter vor allem die Position von Ärzten gestärkt, die nach einem unverschuldeten Unfall nur noch eingeschränkt arbeiten können.
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