Gliedertaxe auch für andere Körperteile heranziehbar
Mit Hilfe der Gliedertaxe wird der Invaliditätsgrad in der privaten Unfallversicherung beurteilt. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Wertungen der Invalidität in der Gliedertaxe auch für Körperteile, die dort nicht aufgeführt werden, herangezogen werden können. Im vorliegenden Fall ging es um einen Unfall, der eine Schädigung im Halswirbelbereich verursachte. Diese wirkte sich auf die Schulter und die Funktionsfähigkeit des Armes aus.
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