Die Folgen einer Lüge nach einem Wohnungsbrand
Ein Versicherter, der seinen Versicherer bei der Meldung eines Schadens bewusst belügt, hat keinerlei Anspruch auf Versicherungsleistungen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor (Az. 5 U 79/14).
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