Rechtsschutzversicherung muss im „VW-Abgasskandal“ leisten
Für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sog. VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG bestehen hinreichende Erfolgsaussichten, so dass die Rechtsschutzversicherung zur Deckung verpflichtet ist.
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