Rückwirkende Berichtigung der Beitragsberechnung für Selbstständige

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Rückwirkende Berichtigung der Beitragsberechnung für Selbstständige

Rückwirkende Berichtigung der Beitragsberechnung für Selbstständige © Pixabay

Zum 1.1.2018 ändern sich die Regelungen zur Beitragsfestsetzung in der Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillige Mitglieder, die Arbeitseinkommen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides wird die Beitragsberechnung für die Vergangenheit korrigiert. Mehr zum Thema 'Beitragsberechnung'... Mehr zum Thema 'Freiwillige Krankenversicherung'... Mehr zum Thema 'Selbstständige Arbeit'... Mehr zum Thema 'Freiwillig versichert'...

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