Grobe Fahrlässigkeit der Eltern bei zündelndem …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Grobe Fahrlässigkeit der Eltern bei zündelndem Kind

Die Mutter des Sohnes ließ ihr achtjähriges Kind ins Homeoffice des Vaters, damit es dort Computer spielen konnte. Dort fand das Kind ein Feuerzeug und zündete damit ein Blatt Papier an, worauf sich ein Brand entwickelte, den das Kind nicht mehr löschen konnte. Daraufhin bekam die Frau nur 50 Prozent von ihrer Hausratversicherung des entstandenen Schadens in Höhe von rund 50.000 Euro ersetzt. Die Begründung der Versicherung lautete, dass der Brand grob fahrlässig herbeigeführt worden sei.

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
01.09.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
Wasserschäden in der Rechtsprechung
09.09.2025

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in der Gebäude- und Hausratversicherung. Nicht zuletzt durch …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
16.09.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Weniger Poolanbindungen – mehr Umsatz!
29.07.2025

Maklerpools und -verbünde unterstützen bei der Produktauswahl, sie bieten Beratungstools, Dokumentationshilfen und vielfältigen weiteren …

Recht / Steuern
Zuspätkommtag: Kündigungsgrund oder Kalenderspaß? - ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Verspätungen am Arbeitsplatz
29.07.2025

Am 30. Juli ist „Zuspätkommtag“. Ein eher ironischer Aktionstag, der die Pünktlichkeit mal auf …

Versicherungen
Keine Entschädigung nach Ostseehochwasser: Verbraucherschutzorganisationen prüfen Sammelklage
29.07.2025

Ein Bündnis norddeutscher Verbraucherschutzorganisationen ruft Betroffene des Ostseehochwassers im Oktober 2023 auf, sich einer …