Ist Klara visionär?

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Ist Klara visionär?

08.05.2017

Ist Klara visionär? © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Stephan Michaelis

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht - Diese Eingangsfrage möchte ich mit einem klaren Ja beantworten! Bevor ich aber auf unsere zukünftige Planung eingehe, möchte ich an dieser Stelle hervorheben, welche besonderen Mehrwerte unsere Klara bereits heute bietet.

1. Übernahme von Fremdverträgen

Der Versicherungsmakler lebt in einem starken Verdrängungswettbewerb. Die digitale Kommunikation über das Internet und über Apps nimmt immer stärker zu. Es ist heute nicht mehr der Ausschließlichkeitsvertreter oder die Bank, die dem Versicherungsmakler das Leben wirklich schwer machen. Denn in diesem Konkurrenzfeld hat der Versicherungsmakler den Vorteil, für seinen Kunden stets das optimale und im Preis-Leistungsverhältnis beste Produkt auszuwählen. Diese Transparenz, die der Makler bieten kann, wird künftig auch das Internet übernehmen können. Die einfache Vergleichbarkeit von Versicherungsprodukten und der direkte Abschluss über das Internet ist also für den Versicherungsmakler die wesentlich größere Konkurrenz, als der Ausschließlichkeitsvertreter um die Ecke. Deshalb muss sich der Versicherungsmakler dringend technisch neu aufstellen, um dieser digitalen Konkurrenz zu begegnen. Jeder Makler muss also für sich eine Lösung finden, welche digitale Antwort er auf diese neue Internet-Konkurrenz findet. Mit unserem Produkt Klara geben wir daher jedem, gerade auch den kleinen Versicherungsmakler, ein Arbeitsmittel an die Hand, um mit den großen Fin-Techs auf Augenhöhe zu sein.

Die Übernahme von Fremdverträgen seines Bestandskunden ist also nur eines der vielen wichtigen Hilfsmittel, um dem Makler die Expansion seines Unternehmens zu ermöglichen. Eine App, sei es nun Klara oder eine andere, soll nicht ausschließlich das anonyme und digitale Medium sein, wie ein Kunde künftig betreut wird. Gerade der Versicherungsmakler muss hervorheben, dass es nur eine technische Unterstützung ist und die individuelle Beratung seines Kunden stets im Vordergrund steht. Deshalb muss der Versicherungsmakler Mehrwerte bieten, welches gerade die rein digitalen „Vergleichsanbieter“ nicht können. Dies ist und wird immer die persönliche Beratung bleiben!

2. Umdeckung beraten

Auch die Übernahme von Fremdverträgen wird nicht ohne eine ergänzende persönliche Beratung auskommen. Rein digitale Anbieter befinden sich in einer Haftungsfalle! Mit der Übernahme der Fremdverträge ist selbstverständlich die Risikosituation des Kunden zu prüfen und dementsprechend ein geeigneter Versicherungsschutz auszuwählen und gegebenenfalls anzupassen. Auch „Bestandsräuber“ können sich nicht darauf zurückziehen, dass sie nur die Kundenverträge verwalten. Ein Versicherungsmakler hat immer Beratung zu leisten, egal ob online oder offline. Ein Versicherungsmakler ohne Beratung ist kein Versicherungsmakler!

Die technisch einfache Übernahme von Fremdverträgen mit Klara ist also nur ein technisches Hilfsmittel, um den Versicherungsmakler die persönliche Beratung auch zu den „noch Fremdverträgen“ zu ermöglichen. Dieses Potential im eigenen Kundenbestand muss der Versicherungsmakler aber unbedingt heben und ein mögliches Einfallstor für seine Wettbewerber schließen.

3. Maklerverträge

Aus meiner Praxis heraus weiß ich, wie viele Versicherungsmakler ohne Maklererträge oder schriftliche Vollmacht arbeiten. Der Bundesgerichtshof bestätigt immer wieder, dass die Haftung des Versicherungsmaklers sehr weit geht. Dieser umfassenden und unbegrenzten Haftungsgefahr kann der Versicherungsmakler nur begegnen, wenn er ein Versicherungsmaklervertrag mit seinem Kunden vereinbart. Mit einem solchen Versicherungsmaklervertrag kann der Versicherungsmakler seine Haftungsverantwortung gegenüber dem Kunden massiv reduzieren. Ein guter Versicherungsmaklervertrag ersetzt natürlich nicht eine gute Beratungsdokumentation. Dennoch ist es eine unerlässliche und wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen einem Versicherungsmakler und seinem Kunden.

Klara zeigt sowohl dem Kunden, als auch dem Versicherungsmakler, ob diese wichtigen Vertragsgrundlagen vorhanden sind oder nicht. Dabei handelt es sich in erster Linie um den Versicherungsmaklervertrag, die Vollmacht und gegebenenfalls eine Datenschutzerklärung. Wurden diese Vereinbarungen zwischen den Parteien noch nicht geschlossen, so zeigt Klara es den Parteien in der Farbe Rot deutlich an, dass diese Dokumente nicht vorhanden sind. Der Makler hat also dafür Sorge zu tragen, dass seine Kunden auch seinen Maklervertrag haben. Erst wenn Klara Grün anzeigt, hat der Versicherungsmakler seine rechtlichen Hausaufgaben erledigt. Nicht nur wegen der Veräußerbarkeit seiner Bestände, sondern auch zur Haftungssicherheit und Kundenbindung sind die Vereinbarungen von Versicherungsmaklerverträgen und den weiteren Unterlagen unerlässlich.

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