Grenze der Erstattungsfähigkeit von Kosten für Krankenhausleistungen
Die Kläger fordern von der Beklagten, einem privaten Krankenversicherer, die Erstattung von Kosten für stationäre Krankenhausaufenthalte in einem privaten Krankenhaus. Die aufseiten der Kliniken handelnden Personen sind behandelnde Ärzte zweier Kliniken und zugleich vertretungsberechtigte Geschäftsführer der jeweiligen Trägergesellschaften (GmbHs).
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