Berufsunfähigkeitsversicherung - Versicherer muss sich an sein Kleingedrucktes halten
Erkennt ein Versicherer die bestehende Berufsunfähigkeit (BU) seines Kunden nicht an und verzichtet auch auf eine Nachprüfung des Falles, dann wird der Versicherer so behandelt, als habe er den Anspruch des Versicherten anerkannt. So entschied das Landgericht München I in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Weil sich der Versicherer zewi Mal nicht an sein Kleingedrucktes hielt. weiterlesen
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