BGH-Urteil: Ausländische Lebensversicherung kann in Deutschland verklagt werden
Auch zu Altverträgen können ausländische Versicherer in Deutschland verklagt werden. Diese Frage zum Gerichtsstand für Verbraucherklagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt mit einem Urteil beantwortet. In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um einen Vertragsabschluss vor der Reform des Versicherungsvertrags-Gesetzes im Jahr 2008. Der Versicherte klagte gegen ein Versicherungsunternehmen in Liechtenstein, bei dem er eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte. Grund dafür war, dass er sich von dessen Vermittler falsch beraten gefühlt hatte.
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