Mitschuld bei Zusammenstoß mit offener Autotür
Wenn ein fahrendes Auto mit der geöffneten Fahrertür eines am Straßenrand geparkten Autos kollidiert, ist eine Schadensteilung gerechtfertigt. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (Az. 16 U 167/15).
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