LG Fulda: Widerrufsrecht bei Vereinbarung mit …

LG Fulda: Widerrufsrecht bei Vereinbarung mit Tarifoptimierungs-Rechercheur

LG Fulda: Widerrufsrecht bei Vereinbarung mit Tarifoptimierungs-Rechercheur © Pixabay

BGB a. F. §§ 312d I 1, 312b III Nr. 3, 355 I 1 Eine Dienstleistungsvereinbarung über die Recherche nach günstigeren Krankenversicherungstarifen unterliegt dem Widerrufsrecht nach §§ 312d Abs. 1 Satz 1, 355 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F., da es sich insofern nicht um eine Versicherungsvermittlung handelt. Dies hat das Landgericht Fulda entschieden. LG Fulda, Urteil vom 09.12.2016 - 1 S 70/16 (AG Fulda), BeckRS 2016, 114438 Weiterlesen

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