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BGH zur Prüfung der Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

Der Bundesgerichtshof hat per jüngst veröffentlichtem Beschluss festgehalten, dass bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit i.S.v. § 15 Abs. 1 Buchst. b MB/KT 2008 in der Krankentagegeldversicherung die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit der versicherten Person in ihrer konkreten Ausprägung maßgeblich ist. Dabei ist die Möglichkeit einer Umorganisation nicht zu berücksichtigen (BGH, 14.12. 2016 - IV ZR 422/15).

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