Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehltage rechtmäßig
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, arbeitete ein Paketsortierer seit über zehn Jahren für seinen Betrieb. Seit 2007 allerdings fehlte er regelmäßig auch über längere Zeiträume. Der Mann litt an Depression und konnte daher seinen Arbeitsalltag nicht mehr bestreiten. Sein Arbeitgeber versetzte ihn daraufhin an einen weniger anstrengenden Arbeitsplatz und schraubte das Arbeitspensum auf zwölf Wochenstunden herunter. Dies trug allerdings nicht zu einer besseren Situation bei und der Betrieb kündigte dem Mann.
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