Hausratversicherung: Anforderungen an das "Einbrechen" durch Gewaltanwendung
Das in der Hausratversicherung gedeckte Einbrechen mittels Gewaltanwendung gegen Gebäudebestandteile erfordert eine nicht unerhebliche körperliche Kraftentfaltung. Eine solche ist laut einem Urteil des Landgerichts Passau anzunehmen, wenn dem Diebstahl von Sachen ein Anheben bzw. Verdrehen des Türblattes vorausgegangen ist, welches sich deshalb aus der Verankerung gelöst hat (LG Passau, 06.07.2015 - 1 O 121/15).
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