Bei dreister Lüge des Versicherungsnehmers ist …

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Bei dreister Lüge des Versicherungsnehmers ist Berufshaftpflichtversicherung zur Kündigung des Versicherungsschutzes berechtigt

Bei dreister Lüge des Versicherungsnehmers ist Berufshaftpflichtversicherung zur Kündigung des Versicherungsschutzes berechtigt © Pixabay

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer Entscheidung darauf hingewiesen, dass eine Berufs­haftpflicht­versicherung bei einer dreisten Lüge des Versicherungs­nehmers zu einer fristlosen Kündigung des Versicherungs­schutzes berechtigt ist. (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.11.2016 - 5 U 78/16)

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