Lebensversicherungsvertrag: “Widerspruchsrechte verwirkt”
In Ausnahmefällen kann das Widerspruchsrecht eines Versicherungsnehmers verwirken, selbst wenn die Widerspruchsbelehrung des Versicherers in einem Lebensversicherungsvertrag fehlerhaft ist. Dies entschied das
Weiterlesen auf: Cash.Print GmbH