BGH: Vorsteuerabzugsberechtigung eines Rechtsschutzversicherers

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ARAG B2B 2025 - KW 19

BGH: Vorsteuerabzugsberechtigung eines Rechtsschutzversicherers

VVG § 126 I 2, II 1 und 2; VAG § 8a I ; UStG §§ 4 Nr. 10a, 15; ZPO § 104 Abs. 2 Satz 3; BGB § 812 I 1 Das Schadenabwicklungsunternehmen eines Rechtsschutzversicherers im Sinn von § 126 VVG ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Weiter entschied das Gericht, dass der Kostenschuldner in einem gesonderten Verfahren einen Bereicherungsanspruch geltend machen kann, wenn im Kostenfestsetzungsverfahren aufgrund von § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO Umsatzsteuer zu Unrecht festgesetzt wurde. BGH, Urteil vom 26.10.2016 - IV ZR 34/16 (LG Kleve), BeckRS 2016, 19194 Weiterlesen

Weiterlesen auf: Verlag C. H. Beck oHG / NZA Nachrichten
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