Abschleppen auf Privatpark­plätzen: Der Halter muss …

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Abschleppen auf Privatpark­plätzen: Der Halter muss zahlen

Der Halter muss fürs Abschleppen zahlen, wenn der Wagen unbe­rechtigt auf fremden Privatgrund­stücken stand. Das vom Grundstücks­besitzer beauftragte Abschlepp­unternehmen muss nicht den Fahrer ermitteln. Das hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) entschieden. Allerdings: Die Rechnungen von Unternehmen wie der Park­räume KG sind regel­mäßig über­höht. So viel müssen Auto­fahrer nicht zahlen. Vom Vorwurf der schweren Erpressung hat der BGH Unternehmens­chef Gehrke indes frei­gesprochen.

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