Inhaber eines Internetanschlusses muss voreingestelltes WLAN-Passwort …

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Inhaber eines Internetanschlusses muss voreingestelltes WLAN-Passwort auf Router grundsätzlich nicht ändern

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion nicht verpflichtet ist, das vom Hersteller voreingestellte WLAN-Passwort zu ändern. Der Inhaber haftet daher nicht als Störer für die über diesen Internetanschluss von einem unbekannten Dritten begangenen Urheber­rechts­verletzungen. (BGH, Urteil vom 24.11.2016 - I ZR 220/15)

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