Hausrat­versicherung: Trick­diebstahl bei Gegen­wehr versichert

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ARAG B2B 2025 - KW 19

Hausrat­versicherung: Trick­diebstahl bei Gegen­wehr versichert

Wer einen Trick­diebstahl erkennt und durch Gegen­wehr zu verhindern versucht, den Diebstahl aber letzt­lich nicht verhindern kann, kann seine Hausrat­versicherung in Anspruch nehmen. Durch den Widerstand liegt ein Raub vor, der versichert ist (Ober­landes­gericht Karls­ruhe, Az. 12 U 85/16).

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