Wenn der Unfallverursacher abhaut

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Wenn der Unfallverursacher abhaut

(verpd) Ist nach einem Verkehrsunfall der Unfallverursacher nicht zu ermitteln, nachdem er Fahrerflucht begangen hat, oder war das Fahrzeug, mit dem der Unfall verschuldet wurde, nicht versichert, bleibt das Unfallopfer normalerweise auf seinen Schadenskosten sitzen. Der seit mehr als 50 Jahren bestehende Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) steht jedoch unter anderem in diesen Fällen den Betroffenen mit finanzieller Hilfe zur Seite.

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