Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung bei einer Vollstreckungsgegenklage
Für den Eintritt des Rechtsschutzfalles bei einer beabsichtigten Vollstreckungsgegenklage kommt es allein auf die Begründung des Versicherungsnehmers an, aus der sich die nach Erlass des Vollstreckungstitels eingetreten neuen Umstände gemäß § 767 Abs. 2 ZPO (Zivilprozessordnung) ergeben sollen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit einem für rechtsschutzversicherte Bankkunden bedeutsamen Urteil entschieden (OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - I - 4 U 213/14).
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24