Private Unfall­versicherung: Nichts verschweigen

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Private Unfall­versicherung: Nichts verschweigen

Wer nach einem Unfall seinem privaten Unfall­versicherer verschweigt, dass er noch eine zweite Unfall­police abge­schlossen hat, erhält von keinem der beiden Versicherer Geld. So urteilte das Ober­landes­gericht Koblenz (Az. 10 U 778/15). Begründung der Richter: Die Versicherte habe den zweiten Vertrag in ihrer Unfall­anzeige verschwiegen und deshalb ihre Pflichten als Kundin verletzt.

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