Auch ein Fall für die Verkehrsopferhilfe

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Auch ein Fall für die Verkehrsopferhilfe

Der Entschädigungsfonds hilft Verkehrsopfern bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden. Ferner in solchen Fällen, in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als "Tatwaffe" eingesetzt wurde oder falls der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird. Außerdem fungiert der Fonds gegenüber Verkehrsopfern bei Unfällen im Ausland als Entschädigungsstelle nach der 4. KH-EG-Richtlinie.

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