AG Berlin-Neukölln verurteilt Vermieterin zu Rückzahlung überhöhter Miete
Neben dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (BeckRS 2016, 17279 ) hat sich auch das AG Berlin-Neukölln mit der Verordnung über die sogenannte Mietpreisbremse auseinandergesetzt und ebenfalls zugunsten des Mieters entschieden. Es verurteilte die Vermieterin, an ihren Mieter überhöhte Miete von monatlich je 221,09 Euro netto kalt, insgesamt 1.105,45 Euro, zuzüglich Zinsen für fünf zurückliegende Monate zurückzuzahlen. Zugleich stellte das AG Berlin-Neukölln fest, dass die mit 725 Euro netto kalt vereinbarte Miete in Höhe des Betrages von 221,09 Euro unwirksam ist. In dem Urteil vom 08.09.2016 erfolgte eine ausführliche Prüfung, ob die Verordnung verfassungsgemäß ist. Dies bejahte das Gericht im Ergebnis (Az.: 11 C 414/15, nicht rechtskräftig). Weiterlesen
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