BGH bejaht Rechtsschutz für Klage gegen griechischen Staat
Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil erneut unterstrichen, dass es für die Auslegung von Versicherungsbedingungen auf die Verständnismöglichkeiten und auf die Interessen des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ankommt (BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245-15).
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