Unfallflucht kann den Führerschein kosten
(verpd) Einem Autofahrer, dem eine Verkehrsunfallflucht nachgewiesen wird, darf unter anderem nur dann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn der von ihm verursachte Sachschaden die Grenze von 1.500 Euro übersteigt. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Braunschweig hervor (Az. 8 Qs 113/16).
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