LG Lüneburg: Private Krankenversicherung muss bei Prostatakarzinom Kosten einer IMRT-Strahlentherapie übernehmen
Die IMRT-Bestrahlung bei der Behandlung von Prostatakarzinomen ist als medizinisch notwendig anzusehen, sodass die Kosten der Heilbehandlung von der privaten Krankenversicherung zu erstatten sind. Dies hat das Landgericht Lüneburg mit Urteil vom 02.08.2016 entschieden (Az.: 5 O 179/13). Weiterlesen
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