BGH zu Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: "Keine lebenserhaltenden Maßnahmen" nicht konkret genug
Die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung, so der BGH. Eine Frau darf ihre Mutter deswegen weiter behandeln lassen.
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