Sozialversicherungsrecht | Befreiung von der Sozialversicherung nur bei Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag
Ist der Geschäftsführer einer GmbH ein Minderheitsgesellschafter, können Stimmrechtsvereinbarungen bei der Sozialversicherungspflicht nur dann zu einer Befreiung führen, wenn die Vereinbarungen bereits im Gesellschaftsvertrag der GmbH selbst vorgesehen sind. Das Bundessozialgericht stellt sich ausdrücklich gegen die insoweit gefestigte anderslautende Rechtsprechung der Landessozialgerichte.
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