Schmerzensgeld von 60.000 EUR aufgrund bei Verkehrsunfall erlittenen schweren Schädel-Hirn-Traumas mit apallischem Syndrom und Wachkoma (27.05.2016)
Erleidet das Opfer eines Verkehrsunfalls ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit anschließendem appalischen Syndrom sowie sechsmonatigem Wachkoma so kann bei 100%iger Haftung ein Schmerzensgeld von 60.000 Euro zuerkannt werden. Ist dem Opfer - wie hier im Fall - ein Mitverschulden von 25 % anzulasten, so kann es ein Schmerzensgeld von 45.000 EUR geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor. (OLG Naumburg, Urteil vom 26.03.2015 - 2 U 62/14)
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