OLG Düsseldorf: Gesetzliches Sonderkündigungsrecht besteht auch bei Strompreiserhöhungen aufgrund neuer Steuern oder Abgaben
Auch wenn Stromlieferanten ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen erhöhen, haben Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden. Es erklärte eine gegenteilige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stromio GmbH für unwirksam, ließ aber die Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zu, wie die Verbraucherzentrale mitteilte (Urteil vom 05.07.2016, Az.: I-20 U 11/16). Weiterlesen
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