Ersatz von Rechtsanwaltskosten gegen den eigenen Kaskoversicherer
Beauftragt ein Versicherter einen Rechtsanwalt, der für ihn seinen Anspruch auf Versicherungsleistung bei seiner Kaskoversicherung anmelden soll, so hat er keinen Anspruch gegen den Versicherer auf Ersatz der angefallenen Rechtsanwaltsgebühren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Gera (LG Gera, 22.05.2015 - 1 S 256/14) hervor.
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