Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls sowie verzögerter Schadensregulierung durch gegnerische Haftpflichtversicherung
Verursacht ein Autofahrer einen Verkehrsunfall grob fahrlässig und verzögert seine Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung, obwohl die Einstandspflicht eindeutig ist, so kann dies die Erhöhung des Schmerzensgeldes rechtfertigen. Zusammen mit mehreren durch den Unfall erlittenen Brüchen sowie unfallbedingter Folgeerscheinungen, kann dies ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 35.000 EUR begründen.... (OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.02.2015 - 4 U 26/14)
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